Ab 05.11.2021 gilt die Vorwarnstufe
Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021 gilt ab Freitag, den 5. November 2021, die Vorwarnstufe. Die genaue Einordnung des Vereinssportes im Innenbereich ist strittig. Bei strenger Betrachtung als private Zusammenkunft dürfen ab morgen neben den Geimpften, Genesenen und unter 14-Jährigen nur noch 10 weitere, getestete … Weiterlesen