ab 18.11.2021 hatte die Stadt Großenhain die Nutzung aller Sportstätten untersagt. Dies tat Sie aus Vorsicht und unter Berücksichtigung der Corona-Lage. Dies soll nicht in Frage gestellt werden. Die Entscheidung wird durch die tägliche Berichterstattung und die seit Montag geltende Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) weitestgehend untermauert. Jedoch lässt Letztere Ausnahmen zu.
Auf Drängen vieler Großenhainer Vereine wurde um eine neue Beurteilung und Abwägung gebeten. Dies wurde mit §13 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) begründet, nachdem Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren weiterhin Sport treiben dürfen. Großenhain weicht hier ab.
Heute wurde im Sinne der Kinder die Sperrung aufgehoben, d.h. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen wieder unter Anleitung trainieren. Für die Trainer gilt die 3G-Regel.
Die Corona-Lage hat sich keinesfalls entspannt. Die Aufhebung der Sperrung setzt weiter die Einhaltung aller bekannten Hygiene- und Abstandsregeln voraus. Eltern und Zuschauer dürfen nicht in der Halle bleiben.
Der Trainingsbetrieb in Großenhain ist damit für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre wieder zu den gewohnten Zeiten möglich. Dies ist ein Lichtblick.
Auszug aus dem Schreiben des OB Dr. Sven Mißbach vom 23.11.2021
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Wir wissen, wie viel Mühe, Ausdauer, Engagement und Einsatz es gekostet hat, im Sommer 2021 nach einer vergangenen angespannten und unsicheren Zeit einen leistungsstarken Sportbetrieb wieder aufzubauen und durchzuführen.
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Bitte betrachten Sie meine Entscheidung als Achtung Ihres Engagements in Ihrem Verein und auch als Würdigung der sportlichen Betätigung der Kinder und Jugendlichen sowie der Trainer und Übungsleiter in dieser schwierigen Zeit.
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