Corona-Notfall-Verordnung

Morgen tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) in Kraft. Diese gilt bis 12.12.2021.

§13 Sport
Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.

Sachsenweit darf dann nur noch Schul- und Dienstsport betrieben werden. D.h. neben der Sperrung der Sporthallen in Großenhain, können auch keine, bisher noch möglichen, Punktspiele ausgetragen werden. Das betrifft die 1. und 2.Mannschaft. Bisher ist es nur eine Unterbrechung der Saison, kein Absage! Die u15 dürften theoretisch noch spielen. Hier warten wir auf konkrete Zu-/Absagen.