Corona-Notfall-Verordnung
Morgen tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) in Kraft. Diese gilt bis 12.12.2021. §13 SportDie Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt. Sachsenweit darf dann nur noch Schul- und Dienstsport betrieben werden. D.h. neben der Sperrung der Sporthallen in Großenhain, können auch keine, bisher noch möglichen, Punktspiele ausgetragen … Weiterlesen