Ab heute bis 19.03.2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung. Als Zugangsvoraussetzung ist der Geimpft- oder Genesenenstatus* nachzuweisen. Alternativ kann ein negativer Test vorgelegt werden (3G-Regel). Die Testpflicht gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
* Der Genesenenstatus gilt für Ungeimpfte 28Tage bis 90 Tage nach dem ersten positiven Test. Die genauen Regeln bitte in den einschlägigen Quellen nachschlagen.