Werte Sportfreunde und Sportfreundinnen,
in Kenntnisnahme der Diskussionen zum Beitrag möchte ich folgende Bemerkungen anbringen:
Ich freue mich über jede konstruktive Anmerkung zu Belangen des Vereins und wünsche mir eine rege Beteiligung für das ganze Jahr.
Der Mitgliedsbeitrag ist die Haupteinnahmequelle des Vereins. Er dient zur Begleichung der bestehenden und anstehenden finanziellen Verpflichtungen des Vereins. Dabei gibt es Pflichtausgaben (Verbandbeiträge, Hallenmiete, …) und freiwillige Ausgaben (Bälle für die Kinder, Fahrgeld, …). Wenn also kein angemessener Beitrag erhoben wird, führt das erstmal zur Streichung der freiwilligen Ausgaben und letztendlich zur Auflösung des Vereins, wenn die Pflichtausgaben nicht mehr beglichen werden können.
Die Frage ist also, wie angemessen ist der Beitrag und wofür wird er verwendet. Die genauen Zahlen will ich hier nicht detailliert aufführen. Es gibt eine ordnungsmäßige Buchführung, die von einem Kassenprüfer kontrolliert wird. In diese Buchführung kann auf Anfrage jederzeit Einsicht genommen werden. Gelegenheit gibt es außerdem immer zur Jahreshauptversammlung, wo die die Bücher vorliegen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sparsam gewirtschaftet wurde, zurzeit noch ausreichend Mittel für die Pflichtausgaben zur Verfügung stehen und meiner Meinung nach keine nicht dem Vereinszweck dienenden Ausgaben getätigt wurden.
Zur Definition des Zwecks des Vereins SV Turbine Großenhain und zur Festlegung grundlegender Fragen gibt es eine sogenannte Satzung. Diese steht auf der Homepage nochmal zum Download bereit. Die wichtigsten Abschnitte werden nachfolgend aufgeführt:
§ 2 Zweck des Vereins
…
2. Der Vereinszweck wird erreicht durch:
a) das Abhalten von regelmäßigen Trainingsstunden
b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes
c) die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und -maßnahmen
d) die Beteiligung am Spielbetrieb und Turnieren in den jeweils erreichten Klassen/Ligen
§ 9 Beitragsleistungen und –pflichten
1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten, welcher eine Bringepflicht ist.
2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, deren Fälligkeit und Zahlungsweise, wird in den einzelnen Abteilungen in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand beschlossen.
3. Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen in den Abteilungen unterschiedlich festgesetzt sein.
4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
Der gesamte §2 stellt uns vor immer größere Herausforderungen. Klar ist, dass das Fortbestehen des Vereins von einer kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit abhängt. Die muss fördernd, fordernd, auf gutem technischem Niveau, kindgerecht und und und sein. Das bedarf unser aller Anstrengungen. Der Verein ist keine Institution, kein Staat, der alles regelt. Der Verein sind Leute wie du und ich, die Spaß am Badminton haben und dies weitergeben wollen.
Die Vereinsarbeit und speziell die Kinder- und Jugendarbeit muss auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden. Als Anreiz dafür soll es eine Aufwandsentschädigung und eine Pflichtstundenzahl geben. Die Details folgen noch. Dafür soll ein Teil des erhöhten Beitrages genutzt werden. Wir halten das zur Aufrechterhaltung des Vereinszweckes als unumgänglich.
Die letzte Anpassung des Beitrages erfolgte 2016 also vor 7 Jahren! Das zeigt die sparsame Ausgabenkultur. Die Ausgaben waren in den letzten beiden Jahren durch die Coronamaßnahmen etwas geringer. Sonst hätte die Erhöhung schon eher erfolgen müssen. Klar ist die Situation am Jahresanfang mit vielen Ausgaben, der Inflation und sonstigen Unsicherheiten schwierig. Aber der Zeitpunkt einer Beitragserhöhung ist nie günstig. Wir haben die Erhöhung schon schrittweise geplant. Der erste Schritt 2023 soll die Akzeptanz der Maßnahmen zeigen. Nach Auswertung der Zahlen muss 2024 wahrscheinlich der nächste Schritt erfolgen. Gern nehmen wir Vorschläge zur Ausgestaltung entgegen.
Auch wenn man sie nicht 100%-ig gegenüberstellen kann, liegen wir mit dem neuen Beitrag im unteren Drittel vergleichbarer Badmintonvereine.
Sollte es Probleme bei Beitragszahlung geben, sprecht uns bitte an. Wir finden eine Lösung. Es wird hier auch auf die Unterstützung der Sozialkassen für Familien mit geringem Einkommen hingewiesen.
Sollte die Beitragserhöhung keine Akzeptanz finden, ist die Möglichkeit der Kündigung gegeben. Ich hoffe, dass dies nur in Ausnahmefällen passieren wird.
Heiko Mückel