Ab 05.11.2021 gilt die Vorwarnstufe

Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021 gilt ab Freitag, den 5. November 2021, die Vorwarnstufe.

Die genaue Einordnung des Vereinssportes im Innenbereich ist strittig. Bei strenger Betrachtung als private Zusammenkunft dürfen ab morgen neben den Geimpften, Genesenen und unter 14-Jährigen nur noch 10 weitere, getestete Personen in die Halle. Bei wohlwollender Betrachtung bleibt es beim 3G-Modell. Dann dürfen weiter alle Geimpfte, Genesene, Getestete und Schüler*innen, die dem Schultestregime unterliegen, in die Halle.

Da laut den Erfassungen der letzten Wochen die meisten Sportlerinnen und Sportler in Kategorien zählen, die nicht gezählt werden und unter dem Gesichtspunkt der Unsicherheit in der Auslegung, ist es vertretbar, mindestens bis morgen beim bisherigen 3G-Modell zu bleiben. Das Kinder- und Jugendtraining findet statt. Das Punktspiel der 2.Mannschaft und das Abendtraining finden statt.

Ab Montag soll eine neue Corona-Schutzverordnung gelten. Dann muss neu entschieden werden.