Corona-Regeln ab 08.11.2021
Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021 gilt ab Freitag, den 5. November 2021, die Vorwarnstufe. Der Vereinssport wird nach letzter Lesung als private Zusammenkunft gewertet. Es dürfen neben den Geimpften, Genesenen und unter 16-Jährigen nur noch 10 weitere, getestete Personen in die Halle. Morgen finden … Weiterlesen